Psycho­therapie

Therapie­ansatz

Meine psychotherapeutische Arbeit basiert auf dem Ansatz der Verhaltenstherapie. Diese geht im Kern davon aus, dass problematische Verhaltensweisen während der Lebensgeschichte gelernt werden. Diese sind vielleicht zwar kurzfristig sinnvoll, können jedoch langfristig nicht nur zu Problemen, sondern auch psychischen Störungen führen, aus denen sich die Betroffenen nur noch sehr schwer selbst lösen können. Mit Hilfe der Verhaltenstherapie werden die Probleme und Störungen dadurch behandelt, dass neue, zielführende und funktionale Verhaltensweisen gelernt werden.

Komplettiert wird diese Arbeit durch den kognitiven Ansatz. Dieser geht davon aus, dass nicht nur bestimmte Verhaltensweisen, sondern auch Arten des Denkens, Schlussfolgerns, Bewertens und Entscheidens langfristig zu Problemen und psychischen Störungen führen können. Beide Ansätze werden zur Kognitiven-Verhaltenstherapie (KVT) zusammengeführt, die wissenschaftlich fundiert ist und die Basis meiner Arbeit darstellt.

Der Fokus auf Emotionen ist dabei ebenso wichtig, denn Emotionen starten Verhalten, halten es aufrecht oder brechen es ab.

Jeder kennt z. B. eine Situation, in der wir plötzlich schreckhaft stehen bleiben. Wir dachten vielleicht, einem bedrohlichen Tier begegnet zu sein. Beim genauen Hinsehen merken wir jedoch, dass es sich um einen alten Fahrradschlauch handelt und eben keine Schlange. Wir atmen auf. Vielleicht müssen wir lachen oder sind verärgert. Gleichzeitig schlägt unser Herz noch einige Zeit schneller. Der gesamte Ablauf war extrem schnell. Und unser Wissen, dass es gar keine giftigen Schlangen an dem Ort gibt, an dem wir uns befinden, hat uns nichts genützt.

An diesem Beispiel ist gut zu erkennen, dass unser Verhalten immer im Zusammenspiel mit Emotionen, Kognitionen und körperlichen Empfindungen stattfindet. Dieses spielt insbesondere bei den Angststörungen eine große Rolle.

Des Weiteren werden Elemente der Klärungsorientierten Therapie nach Sachse, Gesprächspsychotherapie nach Rogers, Schematherapie nach Young, Emotionsfokussierten Therapie nach Greenberg oder auch der Dialektisch-Behavioralen Therapie nach Linehan in Erwägung gezogen. Jede Therapie ist individuell auf die Symptomatik und die Bedürfnisse des Hilfesuchenden zugeschnitten. Dabei ist mir eine ressourcen-, handlungs- und lösungsorientierte Arbeitsweise besonders wichtig. Gleichzeitig wird die Entstehungsgeschichte des Verhaltens genau betrachtet. Menschen nutzen zumeist ein Verhalten, von dem sie sich schnelle Erfolge erhoffen, das sich mal bewährt hat oder sehr bekannt und geübt ist. Manchmal finden sich regelrechte Verhaltensmuster, insbesondere in Beziehungen. Das Verstehen wie es zu diesem Verhalten kam und was es langfristig aufrecht erhalten hat, kann sehr hilfreich sein.

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Sprech­stunde Erst­ge­spräch

Sie haben längere Zeit auf das Erstgespräch gewartet oder den Termin über die Terminvergabestelle der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten. Es handelt sich um ein erstes unverbindliches Kennenlernen. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern, Fragen zu stellen und mehr über eine potentielle Psychotherapie zu erfahren. Dieses Gespräch dauert 50 Minuten. Am Ende erhalten Sie eine Rückmeldung zur Ersteinschätzung und möglichen Behandlungsempfehlungen. Dieses wird Ihnen auch schriftlich mitgeteilt.

Sie benötigen ausschließlich Ihre Krankenversicherungskarte. Falls vorhanden, bringen Sie auch gerne die Überweisung, behandlungsrelevante Unterlagen wie z. B. Arztbriefe oder auch den Vermittlungscode der Terminvergabestelle mit.

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, vergessen Sie bitte nicht, diesen bis spätestens 48 Stunden vorher per E-Mail abzusagen, da Ihnen ansonsten ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden muss.

Die psychotherapeutische Sprechstunde findet ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Sie erreichen mich telefonisch dienstags und mittwochs in der Zeit von 12:50 bis 13:40 Uhr.

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Proba­torische Phase

Diente das Erstgespräch zu einer ersten Einschätzung, so werden die nächsten 4 Sitzungen der Probatorischen Phase für eine Vertiefung der Thematik, weiteres Kennenlernen, alternative Behandlungsmöglichkeiten und Vorbereitung der Antragstellung bei Ihrer Krankenversicherung genutzt.

Eine Psychotherapie kann erst nach der Bewilligung durch Ihre Krankenversicherung beginnen. In der Regel umfasst der erste Behandlungsabschnitt 12 Sitzungen. Weitere Sitzungen bedürfen jeweils einer erneuten Antragstellung, bei der ich Sie gerne unterstütze.

Sie benötigen während der Probatorischen Phase einen Konsiliarbericht, den Ihr Hausarzt für Sie ausfüllt. Dieser enthält mitunter wichtige zusätzliche medizinische Informationen oder stellt zudem sicher, dass aus ärztlicher Sicht nichts gegen eine Psychotherapie spricht. 

Das entsprechende Formular erhalten Sie in meiner Praxis. Bitte lassen Sie den Konsiliarbericht schnellstmöglich ausfüllen, um den Behandlungsbeginn nicht unnötig zu verzögern. Bestenfalls vereinbaren Sie einen Termin und lassen ihn direkt in Ihrem Beisein ausfüllen. 

Des Weiteren wird eine ausführliche Biographische Anamnese erhoben, die auch zur Berichtserstellung benötigt wird, sollten weitere Sitzungen beantragt werden. Diese ist weitaus ausführlicher als Sie dieses z. B. vom Hausarzt kennen.

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Therapie­beginn

Erst nach schriftlicher Bewilligung der Psychotherapie durch Ihre Krankenversicherung, kann diese beginnen. Bitte bringen Sie dieses Bewilligungsschreiben zum Behandlungsbeginn mit. 

Zudem wird ein Behandlungsvertrag geschlossen, der alle behandlungsrelevanten Informationen enthält. Somit haben Sie - neben Transparenz - vor Behandlungsbeginn erneut die Möglichkeit, Fragen zu stellen. 

In der Regel erhalten Sie zum Behandlungsbeginn einen festen Termin, der Ihnen für einen langen Zeitraum Planungssicherheit bietet, da eine Bestellpraxis vom Wesen her recht starr und unflexibel ist.

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Kosten

Psychotherapie gehört zwar zum regulären Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung, unterliegt jedoch besonderen Anzeige- bzw. Antragspflichten. Voraussetzung ist das unverbindliche Erstgespräch im Rahmen der Sprechstunde. In diesem wird geschaut, ob eine behandlungsbedürftige Störung mit Krankheitswert besteht und wie diese bestmöglich behandelt werden kann.

Dieses Erstgespräch wird von Ihrer Krankenkasse in vollem Umfang übernommen. Sie benötigen ausschließlich Ihre Krankenversicherungskarte, ggf. eine Überweisung oder auch den Vermittlungscode der Terminvergabestelle.

Sollten Sie bereits vor Ablauf einer 2-Jahres-Frist eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen haben, muss im Vorfeld geklärt werden, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Gerne unterstütze ich Sie dabei.

Bitte beachten Sie, dass ich aufgrund meines Behandlungskontingents aktuell ausschließlich gesetzlich Versicherte behandeln kann.

Psychotherapeutische Leistungen sind steuerbefreit gemäß § 4 Nr. 14 UStG.

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Ausfall­rege­lung

Die psychotherapeutische Praxis ist eine sogenannte Bestellpraxis. Manchmal wird auch der Begriff Terminpraxis verwendet. Dieses bedeutet, dass ausschließlich Sie zu einem festen Termin verbindlich einbestellt sind.

Im Gegensatz zu einer Wartezimmerpraxis, wie Sie diese z. B. von den meisten Hausärzten kennen, wartet niemand, der im Falle Ihres Nicht-Erscheinens Ihren Termin spontan übernehmen könnte.

Dieses birgt sowohl für Sie, als auch für die Praxis ein Risiko. Denn sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen, kann dieser nicht später nachgeholt werden, da bereits eine andere Person fest einbestellt ist.

Die Praxis kann zudem bei Ihrem Nicht-Erscheinen die Sitzung nicht mit Ihrer Krankenversicherung abrechnen. Daher ist ein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Dieser entsteht ungeachtet der Schuldfrage. Der vereinbarte Termin ist mit einem gebuchten Flug zu vergleichen, den Sie vielleicht unverschuldet verpassen.

In der Regel kommt dieses jedoch äußerst selten vor. Es ist jedoch wichtig, dass Sie diese Besonderheit der psychotherapeutischen Bestellpraxis kennen.

Sagen Sie daher bitte vereinbarte Termine rechtzeitig per E-Mail ab. Das heißt mindestens 48 Stunden vorher (montags bis freitags), sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Ansonsten wird Ihnen gemäß §615 BGB ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. Dieses entfällt selbstverständlich, sollte der Termin doch noch kurzfristig neu vergeben werden können.